Kirchengemeinden/Einrichtungen müssen Schutzkonzepte erstellen

Prävention sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis | Verbindliche Fortbildungsveranstaltungen

Mareike Dee spricht vor der Kirchenkreissynode in Hänigsen. Foto: Stefan Heinze/Kirchenkreis Burgdorf
Mareike Dee spricht vor der Kirchenkreissynode in Hänigsen. Foto: Stefan Heinze/Kirchenkreis Burgdorf

Nach einer Rundverfügung der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers müssen alle kirchlichen Körperschaften und Einrichtungen bis spätestens Ende des Jahres 2024 spezifische Schutzkonzepte zur Prävention sexueller Gewalt entwickeln. Außerdem müssen verbindliche Fortbildungsveranstaltungen für alle ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden in Leitungsaufgaben und in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie in Seelsorge und Beratung durchgeführt werden. Dazu wurde im Dezember 2021 eine gemeinsame Steuerungsgruppe für die Kirchenkreise Burgdorf und Burgwedel-Langenhagen eingesetzt, die die Erfüllung dieses landeskirchenweit verbindlichen Auftrages vorbereitet, begleitet und unterstützt. Die Steuerungsgruppe hat intensiv gearbeitet, um den Kirchengemeinden (gemeint sind auch Gesamtkirchengemeinden) und Einrichtungen beider Kirchenkreise diese für alle verpflichtende Aufgabe zu erleichtern.

In der Kirchenkreissynode am 8. Dezember hat Superintendentin Sabine Preuschoff jetzt intensiv über den Stand der Arbeit der Steuerungsgruppe und über die bevorstehenden Aufgaben der Kirchengemeinden informiert. Deren Hauptaufgabe im Schutzkonzept wird demnach die Risikoanalyse zur Prävention sexueller Gewalt vor Ort sein. Dafür und für die weiteren notwendigen Schritte bis zum Schutzkonzept gibt es seitens des Kirchenkreises sowie der Landeskirche und dort insbesondere der Fachstelle Sexualisierte Gewalt (https://www.praevention.landeskirche-hannovers.de) umfangreiche Hilfestellungen. Darüber hinaus stellte die Superintendentin in der Synode den Krisen- und Interventionsplan bei Verdacht auf sexuelle Gewalt vor.

Mareike Dee, in der Fachstelle der Landeskirche insbesondere für Prävention und Aufarbeitung zuständig, vermittelte aktuelle Zahlen und Daten zum Thema der sexualisierten Gewalt, sensibilisierte für den Problembereich und stellte Mindeststandards für Schutzkonzepte vor. Anhand eines erdachten, aber praktisch vorstellbaren, Falles, ging sie mit den Synodalen einen Interventionsplan durch.

Die Kirchengemeinden sind jetzt aufgerufen, verbindlich Beauftragte zu benennen, die an einer Informationsveranstaltung teilnehmen und danach dafür Sorge tragen, dass alle beruflich und ehrenamtlich Tätigen aus ihrer Kirchengemeinde/Einrichtung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und volljährigen Personen in Abhängigkeitsverhältnissen sowie in Seelsorge- und Beratungssituationen an den verbindlichen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen (einmalig ca. 4 Stunden). Außerdem ist es Aufgabe der Beauftragten, in der Kirchengemeinde dafür zu sorgen, dass bis Ende September 2023 ein Schutzkonzept der Kirchengemeinde/Einrichtung erstellt und eingereicht wird.

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